Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Fahrradstation App und die Miete von Mobility-as-a-Service-Produkten

1.       Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

(1)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis im Rahmen der Benutzung und Überlassung von Mobility-as-a-Service-Produkten (im Folgenden: „MAAS-Produkte“) und der Nutzung der Fahrradstation App (im Folgenden: „App“) zwischen der Connected Mobility Düsseldorf GmbH (im Folgenden: „Vermieterin“) und ihren Kunden (im Folgenden: „Mieter“). Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Anderslautende Bedingungen der Mieter entfalten selbst dann keine Wirkung, wenn die Vermieterin diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(2)    Vertragsgegenstand ist einerseits die Miete von MAAS-Produkten (wie z.B. Fahrradgaragen zum sicheren Abstellen von Fahrrädern in einer geschützten Umgebung) und andererseits die Nutzung einer App, mit der verfügbare MAAS-Produkte in der Nähe gefunden werden können und mit der die Buchung, Bedienung und Abrechnung der jeweiligen Nutzung gesteuert wird.

2.       Vertragsschluss und Buchung

(1)    Um die Buchung eines MAAS-Produktes durchführen zu können, ist ein vorheriger Download der App (über den App Store oder Google Play) sowie eine anschließende Registrierung in der App erforderlich. Mit der Registrierung erklären sich die Mieter mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden und schließen einen (kostenlosen) Vertrag über die Nutzung der App.

(2)    Die (kostenpflichtige) Buchung eines MAAS-Produktes erfolgt über die bereitgestellte App. Die Mieter wählen ein Produkt (z.B. einen Stellplatz) aus und bestätigen die Auswahl. Dies ist nur dann möglich, wenn das Produkt auch tatsächlich verfügbar ist. Mit einem Klick auf den Button „zahlungspflichtig buchen“ geben die Mieter ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines kostenpflichtigen Mietvertrages mit der Vermieterin ab, der mit der Bestätigung der Buchung durch die Vermieterin zustande kommt.

(3)    Nach erfolgreicher Buchung erhalten die Mieter Zugriff auf das gebuchte MAAS-Produkt und können über die App (z.B. im Wege eines in der App generierten Zugangs-PINs oder über Bluetooth) das Produkt öffnen bzw. entriegeln.

(4)    Die Miete ist bei Beendigung des Mietvorganges bzw. im Abo monatlich zu zahlen.

(5)    Die Dauer des Mietverhältnisses richtet sich nach der Art des gewählten Tarifs und nach der tatsächlichen Dauer des Mietvorganges. Es erfolgt jedoch keine anteilige Erstattung der Mietpreise durch die Vermieterin bei vorzeitiger Beendigung der Miete. Der Mietvertrag endet mit der Beendigung der Miete über die App nach der Beendigung der Nutzung. Bei Anbruch der nächsten Zeiteinheit fällt die Gebühr für den gewählten Tarif erneut an.

(6)    Vor dem Mietbeginn haben die Mieter die Möglichkeit, ein MAAS-Produkt im Voraus über die App zu reservieren. Eine Reservierung ist nur bei ausreichender Verfügbarkeit und nur für den jeweils in der App anwählbaren (beschränkten) Zeitraum möglich.

3.       Leistungsbeschreibung / Nutzungsrechte

(1)    Die App wird von der Vermieterin kostenlos zur Nutzung an registrierte Mieter zur Verfügung gestellt. Sie ermöglicht eine Standortsuche, das Auffinden verfügbarer MAAS-Produkte sowie das Buchen und Bedienen (Öffnen, Entriegeln und Abschließen) der Produkte. Über die App bzw. einen externen Zahlungsdienstleister wird zudem die Abrechnung der kostenpflichtigen Mietnutzung abgewickelt.

(2)    Die Vermieterin räumt den registrierten Mietern das zeitlich auf die Dauer des App-Nutzungsvertrages beschränkte, einfache, nicht übertragbare Recht ein, die App zu den Zwecken dieses Vertrages zu nutzen.

(3)    Jegliche andere Nutzung und/oder Vervielfältigung der App ist nicht gestattet. Insbesondere ist es den Mietern untersagt, Reverse Engineering, Disassemblierungen, Dekompilierungen, Übersetzungen oder unzulässige Offenlegungen selbst vorzunehmen, zu veranlassen oder zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem zwingendem Recht zulässig ist.

(4)    Es ist den Mietern nicht gestattet, die App zu stören, zu belasten oder zu unterbrechen, den Betrieb oder die Funktionsfähigkeit zu umgehen, zu behindern oder zu manipulieren. Weiterhin ist es nicht gestattet, technische Beschränkungen zu umgehen oder zu unterlaufen oder ein Tool zu nutzen, um Funktionalitäten, die ansonsten deaktiviert, unzugänglich oder nicht dokumentiert sind, freizuschalten.

(5)    Eine permanente Verfügbarkeit der App kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere behält sich die Vermieterin vor, die App und die darin enthaltenen Funktionalitäten jederzeit zu erweitern oder aus Gründen der Datensicherheit, aus technischen Gründen oder aus wirtschaftlichen Gründen, zur Fehlerbehebung oder wegen einer Veränderung der Rechtslage durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder behördliche Vorgaben zu ändern, einzuschränken oder teilweise einzustellen, ohne dass dadurch der Kern der vertragsgemäßen Leistung beschränkt wird.

(6)    Die Vermieterin stellt dem Mieter MAAS-Produkte (z.B. Fahrradstellplätze) zur Verfügung, die im Rahmen der bestehenden Verfügbarkeit über die App gebucht werden können. Eine permanente Verfügbarkeit der MAAS-Produkte kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere können MAAS-Produkte aufgrund von Instandhaltungsmaßnahmen (insbesondere Wartung, Reparatur und Inspektion) und aus anderen Gründen (z.B. technische Ausfälle, Witterung) vorübergehend außer Betrieb sein. In diesem Fall hat der Nutzer kein Anspruch auf eine Mietpreisreduzierung einer bereits gebuchten Option.

(7)    Die Vermieterin trägt Sorge dafür, dass die MAAS-Produkte stets in einem ordnungsgemäßen Zustand sind, und wird Mängel hieran beseitigen, sobald sie davon Kenntnis erhält.

(8)    Bei Witterungsverhältnissen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die einen schädigungsfreien Betrieb der MAAS-Produkte nicht zulassen, behält sich die Vermieterin vor, den Betrieb einzelner MAAS-Produkte vorübergehend einzustellen.

(9)    Die Mieter sind nicht befugt in Fahrradgaragen andere Gegenstände (z.B. Kleidung, Rucksäcke etc.) einzustellen bzw. einzulagern als Fahrräder, E-Scooter oder Fahrradzubehör. Sollten Mieter gegen diese Vorgabe verstoßen, ist die Vermieterin berechtigt, Stellplätze auf Kosten der Mieter zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Vermieterin wird zuvor versuchen, die Mieter entsprechend über die in der Buchung angegebenen Kontaktdaten zu kontaktieren. Die Mieter haben etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass Fahrradgaragen nicht rechtzeitig geräumt werden, zu ersetzen. Die Mieter haben die Kosten der Räumung nicht zu tragen und Schäden nicht zu ersetzen, falls sie kein Verschulden trifft.

(10)    Eine Untervermietung der gebuchten MAAS-Produkte ist nicht gestattet.

4.       Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Sie als Mieter/in haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Connected Mobility GmbH, Carlsplatz 18, 40213 Düsseldorf, E-Mail: support@cmd.nrw) mittelseiner eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder ein E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich möglicher Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist begonnen wird, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken und von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Muster-Widerrufsformular

An die

Connected Mobility GmbH
Carlsplatz 18
40213 Düsseldorf

Tel: 0211-54251750
E-Mail: support@cmd.nrw

Widerruf
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellnummer / Buchungsnummer:

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

 

5.       Pflichten der Mieter

(1)    Die Mieter sind verpflichtet, die Produkte pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.

(2)    Die Mieter sind verpflichtet, eigene Fahrräder ordnungsgemäß (mit einem adäquaten Fahrradschloss) gegen Diebstahl zu sichern.

(3)    Die Mieter sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten zur App geheim zu halten und Änderungen der für die Vertragsdurchführung relevanten Daten bekanntzugeben.

(4)    Die Mieter sind verpflichtet, für die Dauer der Nutzung für eine ausreichende Internetverbindung ihres Mobiltelefons zu sorgen. Der Vermieter haftet nicht für Störungen bzw. Beeinträchtigungen der MAAS-Produkte bzw. der App, die auf einer unzureichenden Internetverbindung des Mieters beruhen.

(5)    Die Mieter sind verpflichtet, der Vermieterin Mängel, Störungen, Funktionseinschränkungen oder Beschädigungen, die sie an MAAS-Produkten oder Mobilitätstationen bemerken oder die sie selbst verursacht haben, umgehend via Telefon, E-Mail oder App mitzuteilen. Hierfür steht den Mietern insbesondere die telefonische Kundenbetreuung unter 0211-54251751sowie das Kontaktformular in der App zur Verfügung. Über die telefonische Kundenbetreuung können die Fahrradstationen in der Regel per Fernzugriff geöffnet werden. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, den Mietern Schäden zu ersetzen, die auf einer Störung bzw. Funktionseinschränkung der MAAS-Produkte beruhen, sofern die Mieter diesen Umstand nicht nach Abs. 5 Satz 1 angezeigt haben.

(6)    Die Mieter verpflichten sich, ihre gebuchten MAAS-Produkte nach Ablauf der Mietdauer zurückzugeben bzw. zu räumen. Sollten Mieter dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die Vermieterin berechtigt, Stellplätze auf Kosten der Mieter selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Vermieterin wird zuvor versuchen, die Mieter entsprechend über die in der Buchung angegebenen Kontaktdaten zu kontaktieren. Die Mieter haben etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass Stellplätze nicht rechtzeitig geräumt werden, zu ersetzen. Die Mieter haben die Kosten der Räumung nicht zu tragen und Schäden nicht zu ersetzen, falls sie kein Verschulden trifft.

6.       Haftung

(1)    Die Vermieterin haftet jeweils unbeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder bei arglistiger Täuschung, in Fällen grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.

(2)    Die Vermieterin haftet außerdem bei der schuldhaften Verletzung einer sog. Kardinalpflicht auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche der Mieter auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3)    Im Übrigen sind etwaige Ansprüche auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen eines Sachmangels, Rechtsmangels und/oder der Verletzung von anderen Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis (z.B. i.S.v. § 311 Abs. 2 BGB) durch die Vermieterin sowie durch gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.

(4)    Der Mieter haftet für Schäden, die er zu vertreten hat. Dies beinhaltet insbesondere Schäden durch die Beschädigung sowie die unsachgemäße Bedienung eines MAAS-Produktes. Vorsorglich wird klargestellt, dass der Mieter vom Vermieter nicht für Verschleiß an den MAAS-Produkten haftbar gemacht werden kann, welcher bei ordnungsgemäßer Verwendung auftritt.

7.       Preise

(1)    Die zu entrichtende Miete richtet sich nach den jeweils gültigen Tarifmodellen. Die Preise einschließlich verschiedener Tarifmodelle sind über die App einsehbar und werden im Rahmen des Buchungsvorganges angezeigt.

(2)    Je nach Verfügbarkeit stellt die Vermieterin über die App ein Abo-Modell bereit. Dieses Abo-Modell ermöglicht den Mietern mehrere Nutzungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Das entsprechende Entgelt ist mit der Buchung des Abos zu entrichten. Das Abo endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

8.       Rechnungsstellung

Die Mieter stimmen zu, dass sie die Rechnung elektronisch erhalten und dass ihnen diese Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Eine zusätzliche Rechnung in Papierform kann durch die Mieter angefordert werden. Die Rechnungsstellung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung.

9.       Sperrung/Räumung

(1)    Die Vermieterin sperrt den Nutzeraccount für die App auf Veranlassung der Mieter, insbesondere im Fall einer Sperranzeige.

(2)    Die Vermieterin ist darüber hinaus berechtigt, einen Nutzeraccount vorübergehend zu sperren, wenn

a.       ein außerordentlicher Kündigungsgrund zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund gegeben ist;

b.       eine nicht autorisierte, rechtswidrige, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung des Accounts stattfindet oder droht, z.B. durch Beeinträchtigung oder Störung der Funktionsweise der App (Verletzung der Systemintegrität) durch Übertragung des Accounts auf Dritte oder durch Verschaffung des Zugangs zum Account an unberechtigte Dritte;

(3)    Bei besonders schweren Verstößen ist die Sperrung auch ohne vorherige Information der Mieter möglich. Die Vermieterin wird die Mieter in diesem Fall über eine Aufhebung der Sperre in geeigneter Form informieren.

(4)    Bei Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung der MAAS-Produkte ist die Vermieterin berechtigt, die Produkte (z.B. Fahrradgaragen) ohne Zustimmung der jeweils betroffenen Mieter selbst oder durch Dritte öffnen bzw. entriegeln zu lassen. Sollte sich der vertragswidrige Gebrauch bestätigen, ist die Vermieterin berechtigt, die Fahrradgarage selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen bzw. andere MAAS-Produkte ebenfalls wieder in Besitz zu nehmen. Eine Räumung ist für die Mieter kostenpflichtig, es sei denn, sie haben die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten. Nach Räumung der Fahrradgarage verwahrt die Vermieterin die in Besitz genommenen Gegenstände für die Mieter für 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum der Vermieterin über. Die Vermieterin behält sich auf Grund der Art, der Beschaffenheit oder der Werthaltigkeit eine gesonderte Verwahrung vor. Die Kosten der Verwahrung fallen den Mietern zur Last, wenn und soweit diese jeweils die Verwahrung schuldhaft verursacht hat.

 

10.   Vertragsbeendigung

(1)    Der Vertrag über die Nutzung der App läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Eine Kündigung kann auch durch Löschen des Kundenprofils durch die Mieter erfolgen.

(2)    Über die App abgeschlossene Abos enden automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, die ordentliche Kündigung vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit, ein Abo außerordentlich aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter

a.       mit zwei fälligen Mieten in Verzug ist;

b.       bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb der Vermieterin die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;

c.       schwerwiegende Verletzungen des Vertrags begangen hat, insbesondere die missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der MAAS-Produkte oder eine zu vertretende Beschädigung bzw. Zerstörung der MAAS-Produkte.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Vermieterin wird das Nutzerkonto des Mieters unmittelbar gesperrt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

(3)    Der Mietvertrag über die Miete eines MAAS-Produktes endet jeweils mit der tatsächlichen Beendigung der Nutzung und der Beendigung der Nutzung über die App.

(4)    Jede Vertragspartei kann während der Dauer der Miete das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos nach Maßgabe des § 543 BGB kündigen. Ziff. 10 (2) Satz 2 gilt entsprechend.

11.   Datenschutz

Die Vermieterin verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Eine detaillierte Beschreibung der Erfassung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Vermieterin ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

12.   Schlussbestimmungen

(1)    Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform (z. B. Brief oder E-Mail). Das gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

(2)    Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf.

(3)    Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen auf eine wirksame Regelung einigen, die dem mit der unwirksamen Klausel Gewollten wirtschaftlich nahe kommt.



Stand 03.12.2024